Gesetze / Futtermittelverordnung
FuttMV 1981§ 39 Straftaten
Stand: 01.01.2026
Nach § 58 Absatz 3 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches wird bestraft, wer gegen die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 in der Fassung vom 25. März 2024 verstößt, indem er
Änderungsverlauf
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12.07.2017 Ausfertigung
§ 39 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2017 (BGBl. I 2378)
BGBl. 2017 I S. 2378
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17.05.2017 Ausfertigung
§ 39 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Mai 2017 (BGBl. I 1219)
BGBl. 2017 I S. 1219
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.